Folgende Dokumente wurden der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.Â
Die Gemeindeversammlung hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - ausgenommen des zur Überarbeitung zurückgewiesenen Teils
- Die Objekte Nr. 901 (Mitteldorf 48/49) und Nr. 904 (Mitteldorf 55) sind nicht als Gebäude mit Substanzschutz gemäss § 20 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auszuscheiden.
 - genehmigt. Der Beschluss ist unterdessen rechtskräftig geworden. Die Publikation der Rechtskraft ist am 10. August 2023 im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Lenzburger Bezirks-Anzeiger) und im kantonalen Amtsblatt erfolgt. Die 30-tägige Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Publikation zu laufen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist erfolgt das Genehmigungsverfahren bei den kantonalen Behörden.Â
Die neue Nutzungsplanung tritt erst mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft (Art. 26 RPG und § 27 BauG).
Gemeinderat Hallwil