Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Aktuelles
September 2023
Wolltest du schon immer einmal wissen, was du alles lernst, wenn du auf der Gemeinde eine Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann beginnst? Damit du einen ersten Einblick bekommst, laden wir dich und deine Eltern an den Info-Abend "KV uf de Gmeind" vom Bezirk Lenzburg ein:
Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.00 Uhr
Mehrzweckhalle Seon
Alle weiteren Informationen findest du auf dem Flyer.
Die Suchtprävention Aargau führt wiederum eine Workshopreihe durch. Zum Thema "EnkelKinderZeit" sind Grosseltern aus dem ganzen Kanton eingeladen.
Die Workshopreihe startet Mitte Oktober 2023, inklusive einer EinfĂĽhrung in das genutzte Online-Tool Zoom.Â
Hier geht’s zur Anmeldung
August 2023
Abschied von Ernst UrechÂ
"HĂĽsli-Ernst"
1930 – 2023
EhrenbĂĽrger der Gemeinde Hallwil
In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von unserem EhrenbĂĽrger Ernst Urech. Kurz nach seinem 93. Geburtstag ist Ernst Urech nach einem langen und erfĂĽllten Leben im Alters- und Pflegeheim Unteres Seetal in Seon fĂĽr immer eingeschlafen.
Ernst Urech hat sich ĂĽber viele Jahrzehnte mit grossem Engagement und Weitsicht fĂĽr unsere Gemeinde eingesetzt. Im November 1993 wurde ihm fĂĽr seine zahlreichen Verdienste das EhrenbĂĽrgerrecht der Gemeinde Hallwil verliehen.Â
Vom 1. Januar 1976 bis 31. Dezember 1993 war Ernst Urech Mitglied des Gemeinderates. Von 1981 bis 1993 stand er unserer Gemeinde als Gemeindeammann vor. Neben seinen Ă„mtern als Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat hat er seine Schaffenskraft in verschiedenen weiteren Funktionen sowie als Kommandant der Feuerwehr zur VerfĂĽgung gestellt.Â
Sein Wirken war sehr vielseitig und verdient unsere grosse Wertschätzung und Dankbarkeit. Er hat die Entwicklung unseres Dorfes massgebend geprägt und mit Freude und Begeisterung viele Projekte erfolgreich umgesetzt. Für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger hatte er stets ein offenes Ohr und das kulturelle Leben in unserem Dorf war ihm ein grosses Anliegen. So hat er sich neben seiner Mitgliedschaft bei der Musikgesellschaft auch sehr für die Erhaltung des Brauchtums eingesetzt. Auch nach seinem Rücktritt als Gemeindeammann hat er das Gemeindegeschehen über all die Jahre mit Interesse weiterverfolgt.
Wir werden "HĂĽsli-Ernst" in bester Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Den Angehörigen entbieten wir unsere herzliche Anteilnahme und wĂĽnschen ihnen Kraft, Trost und Zuversicht in dieser schweren Zeit.Â
Gemeinderat Hallwil
Foto: Ernst Urech bei der Wahl zum Gemeindeammann, aus der Dorfchronik 1980
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Aufgrund der bereits länger anhaltenden trockenen Witterung und der sehr heissen Temperaturen herrscht in der Wasserversorgung Boniswil momentan eine akute Wasserknappheit. Der Regen aus den Sommergewittern vermag diese Knappheit nicht zu lindern und führt zu keinem Anstieg des sehr tiefen Quellertrages.
Boniswil ist der Hauptwasserlieferant der Gemeinde Hallwil. Der Gemeinderat Boniswil hat seit dem 16. August 2023 einschränkende Massnahmen verfügt. Ab sofort ist die Verwendung von Trinkwasser für verschiedene Zwecke verboten --> siehe Flyer.
Der Gemeinderat Hallwil appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner von Hallwil diese Massnahmen mitzutragen und dankt der Bevölkerung wird für ihren verantwortungsbewussten, umsichtigen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser.
Der Forstbetrieb Rietenberg lädt alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich zum Waldumgang in Seengen ein.
Alle Informationen zu Treffpunkt, Uhrzeit und Ende der Veranstaltung finden Sie in der Einladung.
Die Gemeindeversammlung hat am 16. Juni 2023 beschlossen:
Genehmigung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, bestehend aus dem Bauzonen- und Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung inklusive AnhangÂ
mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage:
Bauzonen- und Kulturlandplan
- Anpassung Bauzonenrand im Bereich der Parzelle Nr. 1203, um die innerhalb des bestehenden Volumens realisierbare anrechenbare Geschossfläche auf einer baurechtlich legitimen Basis realisieren zu können (Vergrösserung Bauzonenfläche um rund 5 Aren gegenüber der öffentlichen Auflage).
- Anpassung Bauzonenrand im Bereich der Parzellen Nrn. 1204 und 1205, damit eine Bautiefe entlang der Seengerstrasse überbaubar bleibt (Vergrösserung Bauzonenfläche um rund 5 Aren gegenüber der öffentlichen Auflage).
- Vergrösserung Landschaftsschutzzone im Gebiet Haldenacher bis Bettacher, dafür Aussparung landwirtschaftlich genutzte Gebäude an drei Standorten mittels Darstellung "L" im Kulturlandplan als Siedlungsei. Dies ist primär eine formelle Anpassung.
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
- § 16 Abs. 4 BNO neu aufgenommen, damit innerhalb der Landschaftsschutzzone an den im Kulturlandplan mit Symbol "L" bezeichneten Standorten neue landwirtschaftliche Bauten und Anlagen bewilligt werden können. Sie dĂĽrfen das Schutzziel nicht ĂĽbermässig beeinträchtigen. Bei der Festlegung der Baumasse und der Gestaltungsvorschriften gelten hohe Anforderungen an die EinÂpassung in die Landschaft. Dies ist im Zusammenhang mit dem vorgängigen Punkt primär eine formelle Anpassung.
- § 20 Abs. 4 BNO: Neu aufgenommene Bestimmung, wonach die Gemeinde bei Mehraufwänden für Baumassnahmen an Gebäuden mit Substanzschutz eine Unterstützung in Form einer fachlichen Beratung und der Beantragung von Zuschüssen durch den Kanton leistet. Damit erfolgt eine formelle und fachliche Unterstützung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde.
- § 42 BNO: Umformulierung der Bestimmung zu den Mobilfunkanlagen, damit erfolgt eine Anpassung an die Rechtsprechung und Schaffung einer genügend durchsetzbaren Formulierung.
Bau- und Nutzungsordnung, Anhang 1: Verzeichnis der Schutzzonen und -objekte
- Die Hecke H16 wurde im Bereich der Parzelle Nr. 469 aus dem Schutz entlassen, weil dort keine vorhanden ist. Die verbleibende Hecke H16 bleibt geschĂĽtzt.
Planungsbericht
- Kapitel 5.2.3 und 5.2.4: Streichung der Klammerbemerkung "inklusive nördlich angrenzendes Wohnhaus" in Zusammenhang mit der Gestaltungsplanpflicht Langjucharten.
Die Gemeindeversammlung hat zudem folgenden Teil der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zur Ăśberarbeitung an den Gemeinderat zurĂĽckgewiesen:
- Die Objekte Nr. 901 (Mitteldorf 48/49) und Nr. 904 (Mitteldorf 55) sind nicht als Gebäude mit Substanzschutz gemäss § 20 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) auszuscheiden.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde der Beschluss der Gemeindeversammlung rechtsgĂĽltig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen.Â
Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
- aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
- darzulegen, aus welchen GrĂĽnden diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.Â
Hallwil, 10.08.2023
Gemeinderat Hallwil
Nach unbenĂĽtztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden BeschlĂĽsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen.Â
Hallwil, 7. August 2023
GEMEINDERAT HALLWIL
Juli 2023
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Juni 2023
Die Gemeinde Hallwil bezieht ihr Trinkwasser hauptsächlich von der Gemeinde Boniswil.
Aufgrund der bereits länger anhaltenden trockenen Witterung und der sehr heissen TemperaÂturen ist der Quellertrag in der Wasserversorgung Boniswil sehr tief. Der Gemeinderat Boniswil hat deshalb einen Aufruf zum Trinkwassersparen erlassen.
Wir bitten die Bevölkerung, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Folgende Massnahmen tragen dazu bei:
- Kein Einsatz von automatischen Sprengern für Rasen, Hecken und Sträucher (am besten gar nicht bewässern)
- Keine NeubefĂĽllungen von Schwimmbecken
- Kein Waschen von Autos und Vorplätzen
- ToilettenspĂĽlung nur kurz betätigenÂ
- Beim Zähneputzen, Händewaschen, Einseifen usw. zwischendurch den Wasserhahn schliessen
- Duschen anstatt badenÂ
Sollte sich die Situation mit der Trockenheit ĂĽber längere Zeit nicht verbessern, behält sich der Gemeinderat Boniswil vor, einschränkende Massnahmen zu verfĂĽgen.Â
Der Bevölkerung wird für den verantwortungsbewussten, umsichtigen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser bestens gedankt.
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Mai 2023
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April 2023
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Die Leiterin Finanzen, Michelle Koller, stellt sich einer neuen Herausforderung und hat ihre Anstellung bei der Gemeinde Hallwil per 30. Juni 2023 gekĂĽndigt.Â
Der Gemeinderat dankt Michelle Koller für die langjährige angenehme Zusammenarbeit und ihr grosses Engagement bestens und wünscht ihr auf dem weiteren beruflichen Weg alles Gute.
März 2023
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