Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
Aktuelles
August 2026
Juli 2026
Die anhaltende Trockenheit führt weiterhin zu einer angespannten Wasserversorgung. Die Gemeinde Hallwil bezieht ihr gesamtes Trinkwasser von den Gemeinden Boniswil und Dürrenäsch. Um die Versorgungssicherheit auch in den kommenden Wochen gewährleisten zu können, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung weiterhin, sorgsam mit Trinkwasser umzugehen und die kommunizierten Wassersparmassnahmen einzuhalten.
Weiterhin geltende Einschränkungen
Aus dem Trinkwassernetz der Gemeinde Hallwil darf weiterhin kein Wasser bezogen werden für:
- das Bewässern von Rasenflächen, Wiesen, Böschungen, Rabatten und ähnlichen Grünflächen
- den Einsatz von Bewässerungssystemen und automatischen Sprengern
- das Befüllen und Nachfüllen von Schwimm- und Badebecken, Whirlpools, Teichen und ähnlichen Anlagen
- das Reinigen von Fahrzeugen, Vorplätzen, Fassaden, Dächern, Terrassen und ähnlichen Flächen mit Trinkwasser
- den Betrieb von Zierbrunnen, Wasserspielen und ähnlichen Anlagen.
Gräber, Balkonpflanzen, kleinere Blumenbeete, Obst und Gemüse dürfen sparsam mit der Giesskanne bewässert werden.
Massnahmen zur Entlastung der Trinkwasserversorgung
In den vergangenen Tagen wurde vermehrt die Frage gestellt, weshalb die gewerbliche Waschanlage in Hallwil weiterhin betrieben werden kann. Der Gemeinderat steht seit längerer Zeit in engem Austausch mit dem Betreiber der Waschanlage. Bei der Beurteilung der Situation wurde berücksichtigt, dass die Waschstrasse rund 80 % des verwendeten Wassers wiederaufbereitet und wiederverwendet.
Gemeinsam mit dem Betreiber wurde eine Lösung erarbeitet, welche die öffentliche Trinkwasserversorgung entlastet:
Ab Mittwoch, 29. Juli 2026, 18.00 Uhr, wird für den Betrieb der Waschanlage kein Trinkwasser mehr aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Hallwil verwendet.
Die Waschanlage wird künftig über den betriebseigenen Wasserspeicher und mit extern zugeführtem Wasser versorgt. Dadurch wird die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Hallwil entlastet. Die übrige Trinkwasserversorgung des Gewerbegebäudes bleibt gewährleistet.
Der Gemeinderat dankt allen für den verantwortungsbewussten, umsichtigen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser.
Hallwil, 28. Juli 2026
Gemeinderat Hallwil
Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 "gross" auf die Stufe 5 "sehr gross" zu erhöhen. Denn ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen.
Absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau
Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12.00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Antworten auf häufige Fragen zum absoluten Feuerverbot finden Sie hier:
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Hallwil, 24. Juli 2026
GEMEINDERAT HALLWIL
Juni 2026
Grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) im Kanton Aargau
Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe für Waldbrände per sofort auf Stufe 4 (grosse Gefahr).
Aufgrund der neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Bitte beachten Sie die Verhaltensempfehlungen auf dem Merkblatt:
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Aufgrund der bereits länger anhaltenden trockenen Witterung und der sehr heissen Temperaturen herrscht in verschiedenen Wasserversorgungen momentan eine akute Wasserknappheit. Vereinzelte Niederschläge aus den Sommergewittern vermögen diese Knappheit nicht zu lindern und führen auch zu keinem Anstieg des sehr tiefen Quellertrages.
Die Gemeinden Boniswil und Dürrenäsch sind die Wasserlieferanten der Gemeinde Hallwil. Beide Gemeinden haben einschränkende Massnahmen verfügt. Ab sofort ist die Verwendung von Trinkwasser verboten für:
- Bewässern von Rasenflächen
- Einsatz von automatischen Sprengern für Hecken und Sträucher (bestenfalls gar nicht bewässern)
- Auffüllen von Schwimmbecken
- Privates Autowaschen
- Abspritzen von Plätzen
Pflanzungen in Gemüse- und Ziergärten sind nur noch gezielt zu bewässern. Der Einsatz von Sprengern ist auch hier untersagt.
Der Gemeinderat Hallwil appelliert an die Einwohnerinnen und Einwohner von Hallwil diese Massnahmen mitzutragen.
Der Bevölkerung wird für ihren verantwortungsbewussten, umsichtigen und sparsamen Umgang mit dem Trinkwasser der beste Dank ausgesprochen. Jeder persönliche Beitrag zur Bewältigung dieser Situation und der sorgsame Umgang mit dem hohen Gut Wasser ist wichtiger denn je.
Dieser Aufruf gilt bis zum Widerruf durch die Behörden Boniswil und Dürrenäsch.
Hallwil, im Juni 2026
Gemeinderat Hallwil
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Aufgrund einer vorübergehenden personellen Unterbesetzung und Ferienabwesenheiten gelten auf der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien vom 6. Juli 2026 bis 7. August 2026 folgende Öffnungszeiten:
Montag 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten bleibt die Verwaltung geschlossen.
Der Pikettdienst bei Todesfällen ist gewährleistet. Die diensthabende Person kann unter der Telefonnummer 062 777 30 10 in Erfahrung gebracht werden.
Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, Reisedokumente wie Identitätskarten frühzeitig zu beantragen.
Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam danken der Bevölkerung für das Verständnis und wünschen schöne Sommertage.
Mai 2026
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Dezember 2025
Pro Senectute Aargau bietet ein breites Angebot für Senioren und Seniorinnen. Die Angebote richten sich an Personen ab dem 60. Altersjahr.
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Angebote für Hallwil.
April 2025
Turnverein Hallwil: Jugi sucht Verstärkung vor und hinter den Kulissen
Die Jugi Hallwil turnt jeden Freitag in zwei Altersgruppen im schulpflichtigen Alter. Damit dies weiterhin so bleibt, sucht der Turnverein Hallwil motivierte Leiterinnen und Leiter.
«Willkommen sind junge Menschen ab 18, die gerne sportlich oder auch administrativ unterstützen», sagt Wayne Hiestand, 25, seit letztem Sommer J&S-Coach und Hauptleiter der Jugendriege Hallwil in einer Doppelfunktion. Nicht nur der Zeitaufwand werde fair entschädigt: «Alle Leiterinnen und Leiter können sich kostenlos weiterbilden und vom Bildungsangebot des STV profitieren.» Die Leitung bereite ihm sehr viel Spass, sagt Wanye. Jedoch wäre ein 5er-Team ideal, um die anfallenden Aufgaben zu verteilen.
Zurzeit wird Wayne von den Jugileiterinnen Michelle und Ledina sowie von Hilfsleiterinnen unterstützt.
Kleine Jugi: «Mehr Kinder wäre schön»
Und wie sieht es in Haubu mit dem Nachwuchs aus? «Aktuell turnen über 30 Mädchen und Buben in der Grossen Jugi», so Hauptjugileiter Wayne. «In der Kleinen Jugi können wir noch Verstärkung gebrauchen, insbesondere bei den Erst- bis Drittklässlern.» Es kämen vier bis sechs Kinder am Freitagabend zur Turnstunde.
Interessierte aus der Region Lenzburg-Seetal, die gerne regelmässig die Jugendriege Hallwil leiten würden, sowie Eltern interessierter Kinder melden sich gerne direkt bei Hauptjugileiter Wayne Hiestand: wayne.hiestand2000@gmail.com, 079 885 31 53.

