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Gesamtrevision Nutzungsplanung

Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Hallwil an seiner Sitzung vom 24. April 2024 genehmigt. Der entsprechende Entscheid wurde am 3. Mai 2024 im kantonalen Amtsblatt  publiziert. 

Gegen diesen Genehmigungsentscheid konnte innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Ein Einwender hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen. 

Damit ist die revidierte Nutzungsplanung rechtskräftig und in Kraft getreten.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hallwil
Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





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