Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Informationen ĂĽber den aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
Aktueller Verfahrensstand
Während der öffentlichen Auflage der Entwürfe der neuen Planungsinstrumente gingen 17 Einwendungen ein.
Der Gemeinderat und der Planer werten aktuell die umfangreichen Eingaben aus. Die Einigungsverhandlungen finden im Dezember 2022 statt. Der Gemeinderat hat die Einwenderparteien persönlich eingeladen.
Weiteres Vorgehen
Grundsätzlich fällt der Gemeinderat nach den Einigungsverhandlungen einen Entscheid. Dieser Entscheid wird den Einwendenden mit einer Begründung sowie der Rechtsmittelbelehrung eröffnet. Anschliessend erfolgt die Unterbreitung der Planungsunterlagen zur Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung. Die Ergebnisse des Einwendungsverfahrens werden dabei der Gemeindeversammlung bekannt gegeben, ebenso die Abweichungen vom öffentlich aufgelegten Entwurf einschliesslich zugehöriger Begründung.
UrsprĂĽnglich hat der Gemeinderat vorgesehen, die Planungsunterlagen der Gemeindeversammlung im November 2022 zum Beschluss zu unterbreiten.
Jede Partizipation führt zu neuen Erfahrungen - so auch in Hallwil. Dem Gemeinderat ist es deshalb ein Anliegen, die Eingaben vertieft zu beraten, bevor ein Einwendungsentscheid gefällt wird.
Die Unterbreitung der Vorlage erfolgt deshalb frĂĽhestens an der Gemeindeversammlung im FrĂĽhling/Sommer 2023.
BerĂĽcksichtigung ĂĽbergeordneter Vorgaben
Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel den Vorgaben des Baugesetzes, den Beschlüssen des kantonalen Richtplans sowie der angemessenen Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen übereinstimmen.
Will der Gemeinderat im Rahmen des Einwendungsverfahrens von der durch den Kanton vorgeprüften Vorlage wesentlich abweichen, werden weitere Abklärungen mit der kantonalen Abteilung für Raumentwicklung nötig. Sollten die Entwürfe der neuen Planungsinstrumente dann im Rahmen des Einwendungsverfahrens wesentlich geändert werden, findet eine zweite öffentliche Auflage statt. Eine Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung würde erst nach diesem zweiten Auflageverfahren stattfinden.