Grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) im Kanton Aargau
Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe für Waldbrände per sofort auf Stufe 4 (grosse Gefahr).
Aufgrund der neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Bitte beachten Sie die Verhaltensempfehlungen auf dem Merkblatt:

