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Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Mitteilung vom
12.06.2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 11. Juni 2026 veröffentlicht:

A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

  1. Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025
  2. Genehmigung der Kreditabrechnung "Werkleitungserneuerungen Zelglistrasse/Delle"
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  4. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2025

Es unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. 

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 20. Juli 2026

B: ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG

  1. Genehmigung des Protokolles der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  3. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichtes 2025

Alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst und unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.

Hallwil, 12. Juni 2026
GEMEINDERAT HALLWIL

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hallwil
Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





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