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Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Mitteilung vom
04.12.2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 28. November 2025 veröffentlicht:

A: EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

  1. Genehmigung des Protokolles der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Mai 2025
  2. Genehmigung der Kreditabrechnungen:
    2.1       GEP-Massnahmen, Phase 1
    2.2       Gesamtrevision Nutzungsplanung (BNO-Revision)
    2.3       Projektierung Werkleitungserneuerungen 
                "Wannenmoos/Sonnhalde", "Weid" und "Tal"
    2.4       Sanierung Deponie Schlattwald
  3. Genehmigung des Budgets 2026 mit einem Gemeindesteuerfuss von 126 %
  4. Zustimmung zum Vertrag mit der Einwohnergemeinde Seon über die Aufnahme von Musikschülerinnen und Musikschülern an der Musikschule Seon
  5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an:
  6. Tschira Ute, geb. 16. Dezember 1959, deutsche Staatsangehörige


B: ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG

  1. Genehmigung des Protokolles der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Mai 2025
  2. Genehmigung des Budgets 2026


Ausser Traktandum 5 der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von 1/4 (Ortsbürgergemeindeversammlung 1/10) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftslisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden. 

Ein Referendum gegen den Beschluss von Traktandum 5 der Einwohnergemeindeversammlung ist ausgeschlossen. Dieser Beschluss ist endgültig.

Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026

Hallwil, 1. Dezember 2025
GEMEINDERAT HALLWIL

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hallwil
Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





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