Gesamterneuerungswahl von Finanzkommission, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission, Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler-Ersatzmitglieder, für die Amtsperiode 2026/2029; stille Wahlen
Für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 von Finanzkommission (3 Sitze), Steuerkommission (3 Sitze), Steuerkommissions-Ersatzmitglied (1 Sitz), Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze) und Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2 Sitze) wurden während der Anmeldefrist gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind.
Gemäss § 30 a Abs. 1 GPR wurde mit der Publikation der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten.
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wurden für die Amtsperiode 2026/2029 vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (3 Sitze)
- MĂĽller Barbara, 1992, von Sumiswald BE, OberrĂĽti 294, parteilos, bisher
- Marini Gil Robby, 1984, von WĂĽrenlos AG, RĂĽchlig 7a, parteilos, bisher
- DĂĽsterhus Andreas, 1983, von ZĂĽrich ZH, Breiten 79, parteilos, neu
Steuerkommission (3 Sitze)
- Koch Alois, 1954, von Hochdorf LU, Seetalstrasse 313, parteilos, bisher
- Fricke Ute, 1959, von Hallwil AG, Langjucharten 325, parteilos, bisher
- Urech Roland, 1991, von Hallwil AG, Seengerstrasse 300, parteilos, bisher
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
- NĂĽtzi Pius, 1959, von Malters LU, Sonnhalde 341, parteilos, bisher
Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (2 Sitze)
- Urech Rudolf, 1967, von Hallwil AG, Seetalstrasse 85, parteilos, bisher
- Carrer Alan Florent, 1986, von Cornol JU, Weiheracker 335, parteilos, neu
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2 Sitze)
- Urech René Rolf, 1986, von Hallwil AG, Seetalstrasse 156, parteilos, bisher
- Gloor Ramona Sabrina, 1993, von Birrwil AG, Delle 401, parteilos, bisher
Für diese Ämter findet somit am 28. September 2025 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
28. August 2025
WahlbĂĽro