Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Hallwil an seiner Sitzung vom 24. April 2024 genehmigt. Der entsprechende Entscheid wurde am 3. Mai 2024 im kantonalen Amtsblatt publiziert.
Gegen diesen Genehmigungsentscheid konnte innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde gefĂĽhrt werden. Ein Einwender hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.
Damit ist die revidierte Nutzungsplanung rechtskräftig und in Kraft getreten.