Panorama Hallwil
Panorama Hallwil
Panorama Hallwil
  • 0
  • 1
  • 2

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren

Mitteilung vom
12.05.2025

Am Sonntag, 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

Es werden gewählt:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder) inkl. Gemeindeammann und Vizeammann
  • Finanzkommission (3 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)
  • Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder)

Wahlvorschläge sind, gemäss § 29a des Gesetzes über politische Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR), von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Hallwil, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/-in gültige Stimmen erhalten kann 
(§ 30 Abs. 1 GPR).

Regelung für Gemeinderatsmitglieder
Die fünf Mitglieder des Gemeinderats und sowie der Gemeindeammann und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Stimmen für den Gemeindeammann oder den Vizeammann sind nur gültig, wenn diese auf dem gleichen Wahlzettel auch die Stimme als Gemeinderat erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR). Bei den Gemeinderatswahlen ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR).

Regelung für die übrigen Behördenwahlen
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

12. Mai 2025
Wahlbüro

Kontakt

Gemeindeverwaltung Hallwil
Haldenweg 332
5705 Hallwil

Tel. 062 777 30 10
gemeinde@hallwil.ch

 

 

 

 





LLS Lebensraum Lenzburg Seetal
 

Öffnungszeiten

Montag
14.00 â€“ 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 – 11.30 Uhr
Freitag
08.30 – 11.30 Uhr

Die Abteilung Finanzen ist jeweils am Dienstag 
nicht erreichbar.

Gerne nehmen wir Ihre Mitteilungen auch elektronisch entgegen:
Abteilungen Gemeindekanzlei und Einwohnerdienste
gemeinde@hallwil.ch
Abteilung Finanzen
finanzen@hallwil.ch

Telefon alle Abteilungen: 062 777 30 10.

Bei vorgängiger telefonischer Terminvereinbarung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung gerne auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten zur Verfügung.

Es stehen auch Online-Angebote für Sie zur Verfügung.
Nutzen Sie auch rund um die Uhr das Smart Service Portal