Brauchtumsanlässe im Winter 2021/22
Aufgrund der aktuell geltenden Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ist die Durchführung von Veranstaltungen immer noch eingeschränkt. Die Mittwinterbrauch-Anlässe in Hallwil sind ein jährliches Highlight für die Haubuer Dorfbevölkerung und ziehen auch auswärtige Personen und Heimweh-Haubuer an.
Die aktuell umzusetzenden Sicherheitsmassnahmen schränken die Durchführung wie auch die Vorbereitung einzelner Brauchtumsanlässe ein und machen sie teilweise schwierig umsetzbar.
Die Brauchtumsanlässe "Chlausjagen" und "Bärzeli/kleine Bärzeli" sowie der traditionelle Neujahrsapéro werden deshalb abgesagt.
Das Chlausjagen sowie auch der beliebte Bärzeli-Brauch könnten nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Die überraschenden stacheligen und ungestümen Umarmungen der Grünen und Dürren, eine Söiblootere auf dem Buckel oder einen Schwall Wasser von der Lörtsch – auf all das müsste mit den geltenden Abstandsvorschriften verzichtet werden. Die Begrüssung des neuen Jahres mit dem geselligen Beisammensein könnte unter den geltenden Vorschriften leider nicht ungezwungen stattfinden.
Die Verantwortlichen von Chlauschlöpfen, Wiehnechts-Chindli, Silväschter-Füür und Silväschter-Trösche sind bereits mit voller Vorfreude an den Vorbereitungen und freuen sich, dass diese Anlässe stattfinden können.
Chlauschlöpfen
In der Zeit von November bis Dezember werden in der Region Lenzburg bei einbrechender Dunkelheit die Chlausgeisseln geschwungen. Durch das Chlauschlöpfen soll der Samichlaus in seiner Höhle geweckt werden. Weil dies etwas länger dauert, besucht er die Kinder im Bezirk Lenzburg nicht am 6. Dezember, sondern am zweiten Donnerstag im Dezember. Der Start in die Chlöpferzeit ist am Donnerstag, 11. November 2021 ab 18 Uhr vor dem Schulhaus. Der Chlauschlöpfwettbewerb findet am Sonntag, 5. Dezember 2021, ab 13 Uhr bei der Schulanlage statt. Weitere Informationen zum Chlauschlöpfen finden Sie unter www.chlauschloepfe.ch.
Wiehnechts-Chindli
Das Wiehnechts-Chindli ist am 24. und 25. Dezember 2021 wieder unterwegs. In diesem Jahr kann der Brauch mit einigen Anpassungen wieder durchgeführt werden. Die sieben Mädchen sind nach dem alten Brauch in Hallwil unterwegs und bringen mit einem Weihnachtslied und selbst gebackenen Weihnachtschrömli besinnliche Augenblicke zu Ihnen nach Hause. Coronabedingt wird das Lied nicht in der Stube, sondern vor dem Haus gesungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Dezember mit einem separaten Flugblatt und im Dezember-Dorfheftli. Die Brauchtumsverantwortlichen freuen sich auf viele Anmeldungen.
Silväschter-Füür und Silväschter-Trösche
Diese beiden Anlässe finden im gewohnten Rahmen auf dem Silväschter-Platz auf dem Bruderhübel statt. Die Drescher haben neben einem mächtigen Feuer ein langes Brett positioniert. Nach altem Brauch dreschen sie darauf das alte Jahr aus und das Neue ein. Das Dreschen im Takt zu zweit, zu dritt, zu viert, zu sechst oder zu acht erfordert vor allem Taktgefühl. Derweil wärmen sich die Dorfbewohner am hellen Feuer und wünschen sich "es guets Nöis".
Adventsfenster
Auch in diesem Jahr werden im Dorf die Adventsfenster wieder erleuchten. Anmeldungen werden gerne bis am 10. November 2021 entgegengenommen.
Informationen und Anmeldungen:
Eva Suter-Huber, Wannenmoos 373, Hallwil, 062 777 61 11 oder 062 777 46 60
Oliver Springer, Tal 200, Hallwil, 076 441 39 99
Elisabeth Urech, Breiten 79, Hallwil, 062 777 39 72 oder 062 889 14 31
Aktuelles
November 2021
Die Ablesung der Wasserzähler in sämtlichen Liegenschaften der Gemeinde Hallwil erfolgt ab dem 8. November 2021 durch Zählerableser Hans Baumann.
Liegenschaftsbesitzer, die in dieser Zeit nicht oder nur schwer erreichbar sind, werden gebeten, den Stand der Wasseruhr der Gemeindeverwaltung Hallwil, Abteilung Finanzen, zu melden (062 777 30 10 oder gemeinde@hallwil.ch).
Oktober 2021
Die aktuellsten Gemeinderatsnachrichten können hier eingesehen werden.
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September 2021
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Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt teilt mit, dass am Wochenende vom 1. bis 4. Oktober 2021 der Kleintierdurchlass an ihren Bestimmungsort unter der Kantonsstrasse und dem SBB-Trasse versetzt wird.
Aus diesem Grund wird die Seetalstrasse ab Kreisel Hallwil bis Seon, Knoten Oberfeldweg, von Freitag, 1. Oktober 2021, 19.00 Uhr bis Montag, 4. Oktober 2021, 05.00 Uhr komplett fĂĽr jeglichen Verkehr gesperrt. Ebenso ist die SBB-Seetalbahnlinie am 2. und 3. Oktober 2021 unterbrochen.
Entsprechende Umleitungen werden signalisiert und Zugersatzbusse stehen im Einsatz.
Von Freitag auf Samstag sind Nachtarbeiten geplant, welche lärmintensiv sind.
Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Informationsveranstaltung der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon
Projekt #zämevorwärts – regional verbunden
Donnerstag, 28. Oktober 2021, 19.00 Uhr
in der Dreifachturnhalle in Seon
Reservieren Sie sich dieses Datum bereits heute. Die persönliche Einladung folgt Mitte Oktober 2021 in alle Haushaltungen.
Der Anlass wird unter den zum Zeitpunkt der DurchfĂĽhrung geltenden COVID-Bestimmungen durchgefĂĽhrt.
Die Gemeinderäte freuen sich auf Ihre rege Beteiligung und einen offenen Austausch.
Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon
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August 2021
Aufgrund der anhaltenden besonderen Lage rund um die Corona-Pandemie hat der Gemeinderat zusammen mit dem organisierenden Frauenverein entschieden, die Seniorenreise in diesem Jahr nicht durchzufĂĽhren.
Die geltenden Einschränkungen sowie die anhaltende Ungewissheit über die weitere Pandemieentwicklung erschwert die Organisation und die Reise würde ein zusätzliches, unnötiges Ansteckungsrisiko darstellen.
Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass eine Durchführung im 2022 möglich sein wird und freut sich bereits heute auf eine gesellige Reise im kommenden Jahr.
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Gesamterneuerungswahlen fĂĽr die Amtsperiode 2022/2025
Gesamterneuerungswahl von Finanzkommission, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission, Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler-Ersatzmitglieder, für die Amtsperiode 2022/2025; stille Wahlen
Für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 von Finanzkommission (3 Sitze), Steuerkommission (3 Sitze), Steuerkommissions-Ersatzmitglied (1 Sitz), Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler (2 Sitze) und Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2 Sitze) wurden während der Anmeldefrist gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind.
Gemäss § 30 a Abs. 1 GPR wurde mit der Publikation der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten.
Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, wurden für die Amtsperiode 2022/2025 vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Finanzkommission (3 Sitze)
- Springer Oliver, 1981, von Arosa GR, Tal 200, bisher
- Wolf Jürg Luzius, 1967, von Davos GR, Dürrenäscherstrasse 104, bisher
- Schwegler Patrick, 1995, von Ettiswil LU, Kofer 237, neu
Steuerkommission (3 Sitze)
- Koch Alois, 1954, von Hochdorf LU, Seetalstrasse 313, bisher
- Fricke Ute, 1959, von Hallwil AG, Langjucharten 339, bisher
- Urech Roland, 1991, von Hallwil AG, Seengerstrasse 300, neu
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)
- NĂĽtzi Pius, 1959, von Malters LU, Sonnhalde 341, bisher
Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (2 Sitze)
- Urech Rudolf, 1967, von Hallwil AG, Seetalstrasse 85, bisher
- Baumann Hans, 1961, von Schafisheim AG, Weiheracker 357, neu
Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzmitglieder (2 Sitze)
- Urech René Rolf, 1986, von Hallwil AG, Seetalstrasse 156, bisher
- Gloor Ramona Sabrina, 1993, von Birrwil AG, Delle 401, neu
Für diese Ämter findet somit am 26. September 2021 keine Urnenwahl statt.
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. GPR) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, eingeschrieben an den Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
25. August 2021
WahlbĂĽro
Alle interessierten Waldbesucherinnen und Waldbesucher der zum Forstbetrieb Rietenberg gehörenden Gemeinden sind herzlich zum Waldumgang eingeladen am Samstag, 11. September 2021.
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Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
Folgende Mindestvorschriften sind aus SicherheitsgrĂĽnden jederzeit einzuhalten:
- Strassen: lichte Höhe von 4.50 m
- Gehwege: lichte Höhe von 2.50 m
- EinmĂĽndungen und Strassenverzweigungen: sichtfreier Raum zwischen 80 cm und
3.00 m (einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen). - Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von Pflanzen frei zu halten.
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Sind diese Mindestvorschriften nicht eingehalten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen Zustand eine Gefahr fĂĽr die Verkehrsteilnehmer, so kann die Gemeinde fĂĽr die Durchsetzung der Anordnung sorgen (WerkeigentĂĽmerhaftpflicht Art. 58 OR).
Das Bauamt Hallwil wird Kontrollen durchführen. Es ist berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hinein wachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste unter Kostenfolge zurückzuschneiden (Art. 687 Abs. 1 ZGB). Das Zurückschneiden erfolgt zu Lasten des Eigentümers. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.
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Juli 2021
Nach unbenĂĽtztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterliegenden BeschlĂĽsse der Einwohner- und OrtsbĂĽrgergemeindeversammlungen vom 11. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Hallwil, 20. Juli 2021
GEMEINDERAT HALLWIL
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Nach den Unwettern von letzter Woche, bei dem die Bäche der Dörfer Boniswil und Hallwil an einigen Stellen mehrfach über die Ufer traten, ist die Feuerwehr Boniswil-Hallwil mehrfach angefragt worden, ob bei der Feuerwehr Sandsäcke bezogen werden können.
Das hat die Verantwortlichen der Feuerwehr dazu bewogen, sich Gedanken zu machen wie sich die Einwohner von Boniswil und Hallwil im Vorfeld selbst schützen können.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Ressortvorstehern der beiden Gemeinderäte hat die Feuerwehr beim Kantonalen Katastrophen Einsatzelement (KKE) einige Paletten an Sandsäcken eingekauft, welche nun zum Selbstkostenpreis an die Bevölkerung weiterverkauft werden.
Die Sandsäcke können am
Freitag, 09. Juli 2021 von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
beim Velokeller Boniswil (beim Schulhaus) gegen Barbezahlung (Fr. 8.00/Sack) bezogen werden.
Nach diesem Termin können die Säcke direkt bei der Feuerwehr erworben werden.
Bitte nehmen Sie dafĂĽr mit dem Feuerwehr-Kommandanten Roger Zingg telefonisch Kontakt auf (078 719 65 40).
Feuerwehrkommando Boniswil-Hallwil
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