Öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 10. Juni 2022 bis 11. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung Hallwil auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Sie stehen auch nachstehend zum Download zur Verfügung.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Hallwil, Haldenweg 332, 5705 Hallwil, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Hallwil, 08.06.2022
Gemeinderat Hallwil